Aus Gründen des Verbraucherschutzes wurden in den Jahren 1991 bis 2009 bisher zahlreiche Verordnungen und Änderungen erlassen (siehe: Rechtliche Bestimmungen von Olivenöl in der EG), die neben der Kategorisierung in Güteklassen (siehe: Güteklasen von Olivenöl) auch die Vorgaben zur Kennzeichnung von Etiketten an Olivenölen in der EG formulieren.
Dabei lässt sich in Pflichtangaben und freiwillige Angaben unterscheiden, die Hersteller bei der Etikettierung Ihrer Olivenöle berücksichtigen müssen. Zu den verpflichtenden Angaben zählen die Verkehrsbezeichnung, das Ursprungsland, die Kategorie und Handelsbezeichnung entsprechend der Güteklasse, Angaben zum Hersteller und Verkäufer, die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum und Angaben zur Charge.
Freiwillig sind hingegen Angaben über die Kaltpressung, sensorische Eigenschaften, Angaben zu den Fettsäuren, dem Wachsgehalt oder UV-Werten und der geschützten Ursprungsangabe.
Hersteller
Ursprungsland
Füllmenge
Verkehrsbezeichnung
Kategorie und Handelsbezeichnung
Mindesthaltbarkeitsdatum
Charge
Das qualitativ hochwertigste Produkt wird im deutschsprachigen Raum als „Natives Olivenöl Extra“ bezeichnet. Für die Zuordnung anderer europäischer Produkte achten Sie auf die folgenden Kennzeichnungen:
engl. = extra virgin ital. = extra vergine portug. = extra virgem
franz. = vierge extra span. = virgen extra türk. = natürel sizma
Quellen:
[1] http://www.dgfett.de/material/olivenoel.pdf
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