Auf Grundlage der EWG- und EG-Verordnungen aus den Jahren 1991 bis 2009 (Siehe:Rechtliche Bestimmungen von Olivenöl in der EG) werden Olivenöle in Europa nach folgenden Güteklassen kategorisiert:
Ausschlaggebend für die Eignung eines Olivenöles zum Verzehr sind das Herstellungsverfahren und der mittels Laboruntersuchung festgestellte Säuregehalt. Aus diesem Grund lassen sich in den deutschen Regalen der Einzelhändler nur die nativen Olivenöle der Kategorien I-III und die Olivenöl-Mischungen der Kategorie VI finden.
In Zukunft werden für die Kategorisierung verstärkt sogenannte „Olivenöl-Panel“, bei der EU akkreditierte Testergruppen, eingesetzt, um auch sehr gute Fälschungen zu entlarven, die sich mittels physikalisch-chemischer Analytik immer schwerer feststellen lassen.
Quellen:
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